Partenreederei

Die Partenreederei ist eine Gesellschaftsform des deutschen Seehandelsrechts. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts am 25. April 2013 können keine neuen Partenreedereien mehr gegründet werden.[1] Für Partenreedereien, die bis zum 24. April 2013 gegründet wurden, gelten die alten HGB-Bestimmungen weiter.[2]

  1. Zur Begründung vergleiche den entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 9. Mai 2012 (BT-Drs. 17/10309), dort S. 82 (Vgl. Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz vom 9. Mai 2012: Modernisierung des Seehandelsrechts (Memento vom 27. Mai 2012 im Internet Archive) mit Link auf den Gesetzesentwurf).
  2. Vgl. Art. 71 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB)

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