Polizei beim Deutschen Bundestag | |
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Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Referat der Bundestagsverwaltung |
Aufsichtsbehörde | Bundestagspräsident |
Gründung | April 1950 als Hausinspektion der Verwaltung des Deutschen Bundestages |
Hauptsitz | Berlin |
Bedienstete | 210 Stellen[1] |
Netzauftritt | bundestag.de/polizei |
Die Polizei beim Deutschen Bundestag (offiziell abgekürzt BTPol, umgangssprachlich auch Bundestagspolizei bzw. Parlamentspolizei) ist die für den Bereich des Deutschen Bundestages zuständige Polizei. Der Präsident des Deutschen Bundestages übt durch sie die ihm nach Art. 40 Abs. 2 des Grundgesetzes übertragene Polizeigewalt in den Gebäuden und auf dem Gelände des Bundestages aus. Da die genannte Bestimmung des Grundgesetzes dem Bundestagspräsidenten ausdrücklich die alleinige Polizeigewalt überträgt, sind andere Polizeibehörden und die Staatsanwaltschaft hier nicht zuständig.
Das uneingeschränkte Hausrecht, die Immunität der Abgeordneten und die eigene Polizeigewalt, die Souveränität des Parlamentes sowie der Schutz des Parlaments gegenüber allen anderen staatlichen Gewalten ist historisch begründet.
Auch die Landtagspräsidenten verfügen über analoge Rechte. Sie haben jedoch keine eigenständigen Polizeibehörden, die mit der Bundestagspolizei vergleichbar sind.
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