Privatgelehrter

Ein Privatgelehrter ist eine in der Regel akademisch gebildete Person, deren Forschung privat motiviert und finanziert ist.[1] Privatgelehrte sind nicht an einer Hochschule oder einer anderen Forschungseinrichtung tätig. Ihre wissenschaftlichen Ergebnisse werden nicht unbedingt veröffentlicht, sondern oft lediglich in Form privater Aufzeichnungen (Notizen, Tagebuch, Korrespondenzen usw.) festgehalten.

Nicht zu verwechseln mit dem Privatgelehrten ist der Privatdozent, ein habilitierter Wissenschaftler, der an einer Universität lehrt, ohne eine Professur zu bekleiden.

  1. Autodidakt. In: Fritz Mauthner (Hrsg.): Wörterbuch der Philosophie. Neue Beiträge zu einer Kritik der Sprache. Band 1. Felix Meiner, Leipzig 1923, S. 114 (zeno.org [abgerufen am 20. Juni 2024]). („Ein Privatgelehrter ist also ein Mann, der sich dem Studium einer Wissenschaft ohne Nebenzwecke widmet […].“)

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