Punitive damages

Im anglo-amerikanischen Recht versteht man unter Punitive damages (auch Exemplary damages[1]) einen Schadensersatz, der im Zivilprozess einem Kläger über den erlittenen tatsächlichen Schaden hinaus zuerkannt wird. In Deutschland hat sich dafür der Begriff Strafschadensersatz eingebürgert.

Der Zweck ist

  1. den Beklagten für sein Verhalten zu bestrafen;
  2. ihn davon abzuhalten, dieses rechtswidrige Verhalten zu wiederholen (Spezialprävention);
  3. auch andere davon abzuhalten (Generalprävention).

Punitive damages werden grundsätzlich nur für außergewöhnlich grob schuldhaftes, vorsätzliches Verhalten zuerkannt, nicht dagegen bei bloßer Fahrlässigkeit.

Im deutschen und österreichischen Recht gibt es kein vergleichbares Rechtsinstitut.[2]

  1. exemplary damages. Abgerufen am 22. Februar 2024 (englisch).
  2. Volker Behr: Strafschadensersatz im deutschen Recht – Wiederauferstehung eines verdrängten Phänomens ZJS 2010, S. 292–296

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