Realteilung (historisch) oder auch Realerbteilungsrecht bedeutet, dass der Besitz einer Familie, insbesondere der Landbesitz (früher als Realitäten[1] bezeichnet), unter den Erbberechtigten gleich aufgeteilt wird. Diese Aufteilung findet bei jedem Erbgang statt, sodass die Parzellen stetig kleiner werden. Im Gegensatz dazu steht das Anerbenrecht.
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