Rechtswissenschaft

QS-Recht
Beteilige dich an der Diskussion!

Dieser Artikel wurde wegen formaler oder sachlicher Mängel in der Qualitätssicherung Recht der Redaktion Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Hilf mit, die inhaltlichen Mängel dieses Artikels zu beseitigen, und beteilige dich an der Diskussion! (+)
Begründung: Wichtige Aspekte fehlen, z. B. Methoden, Trägergruppen oder der Vergleich mit anderen Staaten (insbesondere Abgrenzung der Rechtskreise)

Gerechtigkeitsbrunnen in der Gerechtigkeitsgasse BernsJustitia zu Füßen sind ein Papst, Kaiser, Sultan und Schultheiß

Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von lateinisch iuris prudentia, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs. Sie setzt sich mit der Rechtsprechung, den Gesetzesvorhaben und deren gesellschaftlichen Auswirkungen kritisch auseinander und leistet damit einen grundlegenden Beitrag zur Fortbildung des Rechts. Die Rechtswissenschaft ist nicht mit der Rechtspraxis zu verwechseln: Rechtspraktiker arbeiten zwar auf rechtswissenschaftlicher Grundlage, aber nur wenige von ihnen geben der Rechtswissenschaft auch Impulse, beispielsweise als Autoren von juristischen Fachzeitschriften oder von Gesetzeskommentaren.


© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search