Reform des Deutschen Bundes

Die Staaten des Deutschen Bundes 1848 (zeitgenössische Karte)

Eine Reform des Deutschen Bundes (oder Bundesreform) wurde zu unterschiedlichen Zeiten im Deutschen Bund von 1815 bis 1866 diskutiert. Dazu kam es vor allem in den Zeiträumen, als die österreichisch-preußische Zusammenarbeit gestört war, nämlich von 1848 bis 1850 und ab 1859. Die Großmächte Österreich und Preußen versuchten, durch eine Reform ihre eigene Machtposition zu stärken. Die Mittelstaaten wie Bayern oder Hannover wollten allerdings weder Österreich noch Preußen eine noch größere Vormachtstellung einräumen.

Ein wichtiger Punkt war die Ausweitung des Bundeszwecks, sodass aus dem Verteidigungsbündnis ein Instrument zur Vereinheitlichung des Rechts und zur Wirtschafts- und Sozialpolitik geworden wäre. Das zeitgenössische Stichwort dazu lautete „Wohlfahrt des deutschen Volkes“. Die Befürworter einer Reform wollten dem Bund neue Organe anstelle oder neben dem Bundestag geben, wie ein Parlament und ein Bundesgericht. Darüber hinaus gab es Kritik an der Bundeskriegsverfassung, die nicht in der Lage war, ein schlagkräftiges Bundesheer zu gewährleisten. Für manche war es das Ziel, aus dem Staatenbund einen Nationalstaat zu machen.

In den 51 Jahren, in denen der Bund bestand, ist eine wesentliche Bundesreform nicht zustande gekommen. Österreich und teilweise die Mittelstaaten wollten den alten Zustand bewahren, mehrere Mittelstaaten den Bund ausbauen, während zeitweise Preußen und die Kleinstaaten einen deutschen Bundesstaat anstrebten. Die Gegensätze und die österreichisch-preußische Rivalität führten schließlich zum Deutschen Krieg und zur Auflösung des Bundes 1866.


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