Reichsdeputationshauptschluss

Titelseite des Reichsdeputations­hauptschlusses vom 25. Februar 1803

Der Reichsdeputationshauptschluss (genauer: Hauptschluss der außerordentlichen Reichsdeputation) wurde am 25. Februar 1803 im Alten Rathaus von Regensburg gefasst. Der Beschluss war die Grundlage für das letzte bedeutende Gesetz, das während der Zeit des Heiligen Römischen Reiches beschlossen wurde.

Mit dem Begriff Hauptschluss war gemeint: ein grundlegender Beschluss für alle folgenden Beschlüsse.[1]

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss wurde festgesetzt, dass die weltlichen Fürsten für ihre linksrheinischen Gebietsverluste an Frankreich abgefunden werden sollten. Die Abfindungen sollten geschehen durch die Säkularisation kirchlicher Herrschaftsgebiete und durch Mediatisierung von kleineren weltlichen Herrschaften der bisherigen Reichsstände rechts des Rheins. Als Folge der Mediatisierung wurden insgesamt 2 Kurfürstentümer, 9 Hochstifte, 44 Reichsabteien und 45 Reichsstädte aufgelöst. Das hatte zur Folge, dass 45.000 km² Ländereien und fast 5 Millionen Menschen neue Landesherren erhielten.

  1. Nach Kaspar von Stieler: „decretum principale, caput constituti“.

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