Reichswehrministerium

Innenhof des Bendlerblocks, Sitz des Ministeriums (2005)

Das Reichswehrministerium (RWM) wurde entsprechend der Reichsverfassung der Weimarer Republik im Oktober 1919 aus den vier Kriegsministerien (vor allem dem preußischen Kriegsministerium) und dem Reichsmarineamt gegründet; diese Institutionen waren aus dem Kaiserreich überkommen. Das Wehrgesetz vom 21. Mai 1935[1] verfügte die Umbenennung in Reichskriegsministerium.

  1. RGBl. I, S. 609 / Faksimile Wehrgesetz

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