Residenzrezessvertrag

Der Residenzressvertrag, auch kurz Residenzrezess genannt, markiert den Beginn der heutigen Hauptstadt-Funktion von Hannover in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Der „Vertrag“ wurde im Rahmen der Residenznahme der Stadt durch den Landesherrn im Jahr 1636 als ein in Form und Inhalt einseitiges Willensdekret formuliert, gegen das sich der um seine Unabhängigkeit fürchtende Rat der Stadt vergeblich gewehrt hatte.[1]

  1. Klaus Mlynek: Residenzress(vertrag), in Klaus Mlynek, Waldemar R. Röhrbein (Hrsg.), Dirk Böttcher, Hugo Thielen (Mitarb.): Stadtlexikon Hannover. Von den Anfängen bis in die Gegenwart, Hannover: Schlütersche Verlagsgesellschaft, 2009, ISBN 978-3-89993-662-9, S. 521

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