Resolution 2758 der UN-Generalversammlung

UN-Generalversammlung
Resolution 2758
Datum: 25. Oktober 1971
Sitzung: 1976. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen
Kennung: A/RES/2758(XXVI) (Dokument)

Abstimmung: Dafür: 76 Dagegen: 35 Enthaltungen: 17
Gegenstand: Vertretung Chinas im Sicherheitsrat und in den Vereinten Nationen
Ergebnis: Angenommen


Abstimmungsverhalten in der UN-Generalversammlung am 25. Oktober 1971:
  • Für die Resolution
  • Gegen die Resolution
  • Enthaltung
  • Abwesenheit
  • Nicht-UN-Mitgliedsstaaten oder abhängige Gebiete
  • Die Resolution 2758 der UN-Generalversammlung betraf die Instandsetzung der Rechte der Volksrepublik China in den Vereinten Nationen in der 1976. Sitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. Oktober 1971.

    Die Generalversammlung beschloss, die Volksrepublik China als einzig rechtmäßigen Vertreter des chinesischen Volkes anzuerkennen und ihre Vertreter in den UN-Organen gegen die der „nationalchinesischen“ auszutauschen. Dabei handelte es sich argumentativ nicht um einen satzungsgemäßen Ausschluss Taiwans (Republik China), der nur bei einer „beharrlichen Verletzung der Grundsätze der UN-Charta“ vorgesehen ist, sondern nur um einen Austausch der Volksvertretung. Allerdings ist Taiwan seitdem bis heute nicht mehr in der UNO vertreten. Einer neuerlichen Mitgliedschaft werden aufgrund des zu erwartenden Vetos der Volksrepublik wenig Chancen eingeräumt.


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