Rezipientenfreiheit

Rezipientenfreiheit ist das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren. Sie wird als Teil der Informationsfreiheit des Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gewährleistet, der nicht nur ein aktives Handeln zur Informationsverschaffung schützt, sondern ebenso die schlichte Entgegennahme von Informationen durch den Rezipienten. Die Rezipientenfreiheit steht in der grundgesetzlichen Ordnung gleichwertig neben der Meinungs- und Pressefreiheit.[1]

  1. Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 3. Oktober 1969 – 1 BvR 46/65, BVerfGE 27, 71.

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