Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag

Der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) ist ein Staatsvertrag, der zwischen den deutschen Bundesländern geschlossen wurde. Er regelt die Beitragshöhe (§ 8) und die Verteilung der Mittel (§§ 9 und 10) aus der Rundfunkabgabe auf Grundlage der Empfehlungen der dazu am 20. Februar 1975 eingesetzten unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) im Rahmen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBeitrStV).


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