Saarland 1947 bis 1956

Das Saarland war nach dem Zweiten Weltkrieg ein Teilgebiet der französischen Besatzungszone. Am 16. Februar 1946 wurde es in verwaltungstechnischer Hinsicht aus der Besatzungszone ausgegliedert. Von 1947 bis Ende 1956 war es im Rahmen der französischen Militärregierung des besetzten Deutschlands einer eigenen Behörde unterstellt, die ihrerseits von einem Hochkommissar Frankreichs verwaltet wurde.

Das 1947 festgelegte, gegenüber den Grenzen des Saargebiets von 1920 vor allem im Nordwesten und im Norden auf Kosten des späteren Landes Rheinland-Pfalz um mehr als 100 Gemeinden vergrößerte Gebiet des Landes entsprach, abgesehen von einer kleinen Grenzkorrektur 1949, dem heutigen Saarland. Die Verfassung des Saarlandes trat nach den ersten Landtagswahlen 1947 in Kraft und hatte die Lostrennung von Deutschland und den wirtschaftlichen Anschluss an Frankreich zum Ziel. Die Eigenständigkeit des Saarlandes (Saarstaat), auch wenn sie tatsächlich begrenzt war, sollte durch eine eigene Staatsangehörigkeit, eigene Flagge, ein eigenes Landeswappen sowie eine Hymne symbolisiert werden.

Am 27. Oktober 1956 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich das Saarabkommen, demzufolge das Saarland zum 1. Januar 1957 der Bundesrepublik beitrat. Die wirtschaftliche Angliederung an Frankreich bestand noch bis zum 5. Juli 1959.

  1. Bertelsmann Lexikon-Redaktion (Hrsg.): Bertelsmann Weltatlas. 24. Auflage, Bertelsmann, Gütersloh 1958, S. 73.

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