Schatz

Der Schatz bezeichnet einen kostbaren Besitz, einen wertvollen Fund oder auch allgemein einen physischen Bestand von Liquidität. Der Ort der Aufbewahrung ist üblicherweise eine besonders für diese Zwecke vorgesehene Schatzkammer, oder eine unorganisierte Sammlung in einem Hort. Ist der Schatz kein Fund, sondern einem Besitzer zugeordnet, wird meist eine Komposition gebildet, z. B. Staatsschatz oder Kirchenschatz. Verwaltet wird der Schatz von einem Schatzmeister, dessen Amt sich über den Gebrauch von Schatzkammern hinaus erhalten hat. Mit der Einführung von Buchgeld fiel die Notwendigkeit einer physischen Aufbewahrung von Liquidität nahezu vollständig weg und das Wort nahm historische oder übertragene Bedeutungen an, etwa als Kosewort für Partner oder als Wortschatz.


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