Schlager

Phonographen, hier auf einer Reklame von 1907, …
… und Grammophone ermöglichten das Schlagerhören auch zu Hause.

Als Schlager werden allgemein leicht eingängige instrumentalbegleitete Gesangsstücke der populären Musik mit oft deutschsprachigen Texten bezeichnet. Das Spektrum reicht dabei von ernsten und sentimentalen Texten bis hin zu fröhlichen und humorvollen Texten. Manche Schlager entwickeln sich zu sogenannten Gassenhauern. Ausgehend von populären Operettenmelodien machte sich seit den 1920er Jahren der Einfluss von jazzigen Rhythmen und Harmonien in der Schlagermusik bemerkbar.

Seit den 1950er Jahren wird Schlager als „schwer zu umgrenzender Begriff in der neueren Unterhaltungsmusik“ sowie als „Kurzform für leicht eingängige Tanz- und Unterhaltungsmusik“ beschrieben.[1] Microsoft Encarta definierte 2003 Schlager als „einerseits kommerziell erfolgreiches Musikstück, andererseits als eine Gattung der Unterhaltungsmusik“. Kennzeichnend seien „einfachste musikalische Strukturen und triviale Texte, die an das Harmonie- und Glücksverlangen des Zuhörers appellieren“. Dabei seien „die Grenzen zur Popmusik und volkstümlichen Musik fließend“.[2]

Durch die häufig sehr eingängigen Melodien und die große mediale Präsenz in Radio und Fernsehen wurden viele deutsche Schlager im Lauf der Zeit zu Evergreens, die teilweise selbst bei Menschen bekannt sind und von ihnen mitgesungen werden können, die bei der Veröffentlichung des Schlagers nicht mal geboren waren.

  1. Hans H. Eggebrecht: Terminologie der Musik im 20. Jahrhundert. Handwörterbuch der Musikalischen Terminologie. Franz-Steiner-Verlag, 1995 S. 392
  2. Schlager – eine Begriffsdefinition. Microsoft Encarta CD-ROM, 2003.

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