Schulterklappe

Bw Schulterklappen, Dienstanzug
Leutnant
Unteroffizier
Soldat

Eine Schulterklappe (in Österreich: Achselspange; in Deutschland bis 1920 amtlich Achselklappe) ist eine auf den Schultern von Uniformen angebrachte Tuchlasche, die im Allgemeinen in der Ärmelnaht festgenäht ist und an der Halsseite mit einem Knopf befestigt wird. Schulterklappen dien(t)en zur Fixierung des Bandeliers sowie zur Anbringung von Rangabzeichen, Truppenteilmarkierung und Sonderverwendungs-Kennzeichen, wie zum Beispiel der Schützenschnur. Der Name „Achselklappe“ kommt von der früher üblichen Lage der Achselnaht, die in halber Höhe zwischen Schulter und Armloch (Achsel), zwischen Armloch und Halsloch, lag. Über der früher üblichen Naht wurden im 18. Jh. die ersten Achselklappen gelegt. Mit der Verlegung der Achselnaht auf die Schulter im 20. Jh. entstand dann die Bezeichnung „Schulterklappe“.

Die Tuch-Schulterklappe der Mannschaften und Unteroffiziere ist zu unterscheiden von dem einst aus Gold- oder Silbergeflecht gefertigten Schulterstück (Österreich: Achselschlinge) der Offiziere. Die Schulterklappe weicht in Art und Funktion ebenso von der Epaulette ab.

Früher vor allem typisch bei Militär- und Polizeiuniformen, sind Schulterklappen heute auch in der Zivilmode (z. B. Trenchcoat) als funktionsloses Accessoire weit verbreitet.


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