Selbstjustiz

Als Selbstjustiz (oder Eigenjustiz[1][2]) bezeichnet man die gesetzlich nicht zulässige Vergeltung für erlittenes bzw. vermeintlich erlittenes Unrecht, die ein Betroffener im eigenen Namen selbst übt.[3]

  1. Eigenjustiz in Pforzheim Genervt wegen Ruhestörung – plötzlich zieht Mann Gewehr , auf m.focus.de
  2. Kündigung bei irrtümlich zu wenig bezahlter Miete.html, auf abendblatt.de
  3. Selbstjustiz duden.de, abgerufen am 31. August 2016.

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