Selbstzeugnis

Ein Selbstzeugnis ist eine Aufzeichnung, in der eine Person aus eigenem Antrieb in meist schriftlicher Form über sich Zeugnis ablegt. Sie tritt darin „handelnd oder leidend in Erscheinung“ und nimmt somit „explizit auf sich selbst Bezug“.[1]

  1. Krusenstjern 1994, S. 463

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