Sozialgesetzgebung

Die Sozialgesetzgebung bzw. Sozialgesetze, genannt auch Bismarcksche Sozialgesetzgebung, waren ein Versuch des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck, auf die – im Zuge der Industrialisierung entstandene – soziale Not der Arbeiterschaft im ausgehenden 19. Jahrhundert zu reagieren. Bismarck hatte die politische Sprengkraft der extremen sozialen Gegensätze erkannt und wollte dem entgegenwirken, nicht zuletzt, um der sozialistischen Bewegung den Nährboden zu entziehen. Es galt, der noch jungen Nation zu beweisen, dass der Staat mehr zu bieten habe als die politischen Vertretungen der Arbeiterschaft, und sie auf diese Weise fest an die Regierung zu binden.

Die politische Vertretung forderten die SDAP und der ADAV ab 1875 gemeinsam als SAPD und ADAV, welche sich 1890 SPD nannte. Außerdem machte auch das repressive Sozialistengesetz einen Ausgleich notwendig (Politik mit „Zuckerbrot und Peitsche“). Langfristige Absicht Bismarcks war es, die Autorität der Regierung gegen das erstarkende Proletariat abzusichern.


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