Spielerlaubnis (DDR)

Die Spielerlaubnis war in der DDR die staatliche Erlaubnis der Künstler für öffentliche Auftritte. Ohne diese Erlaubnis durften in der DDR in der Regel keine öffentlichen Auftritte bestritten werden.

Klappausweis mit Spielerlaubnis der Grundstufe, Innenteil
Klappausweis mit Spielerlaubnis, Rückseite mit der Festlegung, wie viel Vergütung erlaubt war
Vergütungsregeln für Tanz- und Unterhaltungsmusik im Nebenberuf – Gesetzblatt der DDR vom 1. Oktober 1973
Honorarordnung Unterhaltungskunst der DDR für Berufskünstler (Sänger, Schauspieler, Sprecher, Artisten etc.)

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