Sprachgesetzgebung in Belgien

Ein zweisprachiges Ortsschild in Belgien

Die Sprachgesetzgebung in Belgien regelt den Gebrauch der drei offiziellen Landessprachen Niederländisch, Französisch und Deutsch im belgischen öffentlichen Leben. Während Artikel 30 der Verfassung des Königreichs Belgien für Privatpersonen einen freien Gebrauch der Sprachen vorsieht, müssen die öffentlichen Dienste des Staates eine Reihe von Regeln beachten, die sowohl den Sprachengebrauch innerhalb der Dienste als auch zwischen den verschiedenen Diensten und gegenüber dem Bürger betreffen. Insbesondere richten sich Sprachgesetze an die Gesetzgeber, die Verwaltungen, die Gerichte, die Streitkräfte und das Personal des Unterrichtswesens in Belgien.

Die belgische Sprachgesetzgebung ist eine der Folgen des flämisch-wallonischen Konflikts, der seit den Anfängen der Flämischen Bewegung Mitte des 19. Jahrhunderts zwischen den niederländischsprachigen Flamen im Norden Belgiens und den französischsprachigen Wallonen im Süden entstanden ist. Das Ziel dieser Gesetze war eine allmähliche Gleichberechtigung der niederländischen und der französischen Sprache.

Der Sprachengebrauch bleibt auch heute noch ein sensibles Thema in Belgien und führt regelmäßig zu heftigen politischen Auseinandersetzungen. Dies gilt vor allem für den Sprachengebrauch im zweisprachigen Gebiet Brüssel, in den Brüsseler Randgemeinden und den „Fazilitäten-Gemeinden“ im Grenzgebiet zwischen Flandern und der Wallonischen Region und insbesondere für die dort bestehenden Spracherleichterungen (Fazilitäten) für die Bevölkerung.


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