Staatsgeheimnis

Ein Staatsgeheimnis wird in Deutschland strafrechtlich geschützt (so in den Bestimmungen über Landesverrat, § 94 StGB, Offenbaren von Staatsgeheimnissen, § 95 StGB, Ausspähung, § 96 StGB, Preisgabe von Staatsgeheimnissen, § 97 StGB und in verschiedenen Nebengesetzen). Verwaltungsrechtlich erfolgt der Geheimschutz u. a. durch die Behandlung als Verschlusssache.


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