Stadtpalais

Unter Stadtpalais (etymologisch verwandt mit dem Wort Palast)[1] versteht man Wohnsitze von Patriziern, staatlichen und kirchlichen Würdenträgern in den Städten sowie dortige Zweitwohnsitze des Landadels. Mit Stadtpalast oder Stadtschloss werden hingegen in der Regel städtische Residenzen von Herrschern bezeichnet. Im Französischen bezieht sich das Wort Palais hingegen meist auf Herrscher- oder Bischofsresidenzen, während das hier behandelte Stadtpalais als Hôtel particulier bezeichnet wird.

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