Stammheim-Prozess

Der Stammheim-Prozess (auch Stammheimer Prozess oder RAF-Prozess genannt) war ein Strafprozess gegen die Anführer der Rote Armee Fraktion der „ersten Generation“. Angeklagt waren vom 21. Mai 1975 an die RAF-Mitglieder Andreas Baader, Ulrike Meinhof, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Ihnen wurde Mord in vier Fällen und versuchter Mord in 54 Fällen vorgeworfen.

Der Prozess fand vor dem Oberlandesgericht Stuttgart statt. Aus Sicherheitsgründen wurde für die Verhandlungen auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Stuttgart ein fensterloses Mehrzweckgebäude errichtet, das als Gerichtssaal genutzt wurde. Die Baukosten betrugen zwölf Millionen DM. Nachdem die Denkmalschutzbehörde zugestimmt hat, wird das Mehrzweckgebäude bis Anfang 2024 abgerissen. Der Prozess war einer der aufwändigsten und längsten der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte. Er endete mit der Verurteilung von Baader, Ensslin und Raspe wegen Mordes am 28. April 1977. Ulrike Meinhof hatte bereits im Mai 1976 Suizid begangen.

Während und für den Prozess wurde die Strafprozessordnung in mehreren Punkten geändert. Im Rahmen der Abhöraffäre von Stammheim wurden Gespräche zwischen den Angeklagten und deren Verteidigern verfassungswidrig durch das Bundesamt für Verfassungsschutz abgehört.

Angeklagt war auch Holger Meins, der am 9. November 1974 in der Justizvollzugsanstalt Wittlich im Verlauf eines Hungerstreiks starb. Ulrike Meinhof erhängte sich am 8. Mai 1976 während des Prozessverlaufs. Die drei übrigen Angeklagten wurden zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlicher Begehung von sechs Bombenanschlägen in Tateinheit mit 34 Mordversuchen und vier Morden verurteilt. Vor Eintritt der Rechtskraft des Urteils begingen auch sie Suizid.


© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search