Stellungnahme (EU)

Stellungnahmen sind Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des Sekundärrechts der Union. Stellungnahmen werden in den in den Verträgen bestimmten Fällen von den Organen und sonstigen Einrichtungen der Union abgegeben. Sie sind in Art. 288 AEUV als nicht rechtsverbindliche Rechtsakte definiert, obwohl an ihre Abgabe Rechtsfolgen geknüpft sind.

So können Rechtsakte, die nach den Verträgen „nach Stellungnahme“ eines Organs zu erlassen sind, nicht erlassen werden, wenn eine solche Stellungnahme nicht vorliegt. Entsprechend der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes stellt dies jedoch keine versteckte Vetomöglichkeit dar, da die Abgabe einer Stellungnahme in angemessener Frist nicht verweigert werden kann. Liegt ein Fall des Art. 359 Abs. 3 AEUV vor, ist auch vorgesehen, dass nach Ablauf einer Frist ein Verfahren auch eingeleitet oder fortgesetzt werden kann, wenn die Stellungnahme in einer bestimmten Frist nicht vorgelegt wurde.

Im Folgenden sind zwei wichtige Bereiche genannt, in denen die Abgabe von Stellungnahmen vorgesehen ist.


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