Steuerstreik

Ein Steuerstreik ist die Weigerung von Steuerpflichtigen, die vom Staat unter Strafandrohung[1] verlangten Steuern abzuführen. Die Verweigerung der Steuerzahlung dient dabei als Mittel, ein Anliegen gegenüber dem Staat durchzusetzen. Im Gegensatz zur gewöhnlichen Steuerhinterziehung findet sie öffentlich statt und dient nicht vorrangig, zumindest jedoch nicht ausschließlich dem Schutz des eigenen, persönlichen Vermögens und Einkommens vor Besteuerung.

Steuerstreiks sind illegal und stellen somit eine Form zivilen Ungehorsams dar. Sie kommen in der Praxis sehr selten vor, auch weil die staatlichen Behörden mit exemplarischen Klagen und empfindlichen Strafen gegen einzelne Steuerstreikende reagieren können und andererseits, weil die Mobilisierung vieler Bürger aus diesen Gründen schwierig ist. Öffentliche Aufrufe zum Steuerstreik können zudem als Anstiftung zum Rechtsbruch oder zu strafbaren Handlungen durch die Initiatoren strafrechtlich geahndet werden.

  1. Vgl. bspw. § 370 Abgabenordnung der Bundesrepublik Deutschland

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