Strafantrag (Deutschland)

Ein Strafantrag ist das Verlangen einer Person, dass jemand wegen einer bestimmten Straftat strafrechtlich verfolgt wird. Er ist von der Strafanzeige zu unterscheiden (s. u.).

Geregelt ist der Strafantrag in Deutschland in den § 77 bis 77e des Strafgesetzbuches (StGB) und § 158 der Strafprozessordnung (StPO).


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