Strafgesetzbuch (DDR)

Basisdaten
Titel: Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik
Kurztitel: Strafgesetzbuch der DDR
Abkürzung: StGB
Art: Nationales Recht
Geltungsbereich: Deutsche Demokratische Republik
Rechtsmaterie: Sanktionsrecht
Ursprüngliche Fassung vom: 12. Januar 1968
(GBl. I S. 1)
Inkrafttreten am: 1. Juli 1968
Neubekanntmachung vom: 14. Dezember 1988
(GBl. I S. 33)
Letzte Änderung durch: G vom 29. Juni 1990
(GBl. I S. 526)
Außerkrafttreten: überwiegend 3. Oktober 1990, die wenigen fortgeltenden Vorschriften wurden 1993, 1994, 1998 und 2002 aufgehoben
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Strafgesetzbuch (StGB, zur Abgrenzung auch StGB-DDR) der DDR regelte die Kernmaterie des Strafrechts in der DDR. Während es dazu die Voraussetzungen und Rechtsfolgen strafbaren Handelns bestimmte, war das Verfahren zur Durchsetzung seiner Normen, das Strafverfahren, durch ein eigenes Gesetzbuch (Strafprozessordnung) geregelt.

Neben vielen Regelungen, die auch in Rechtsstaaten üblich sind, finden sich im StGB der DDR Normen, die der Sicherstellung der Herrschaft der SED und der Verfolgung politisch Andersdenkender dienten.

Wie die gesamte DDR-Justiz war auch das Strafrecht und die Strafrechtspflege dem Herrschaftsanspruch der SED verpflichtet.

Ebenfalls im Gegensatz zu rechtsstaatlichen Prinzipien stand die Anwendung des Strafgesetzbuches in Fällen großer politischer Wichtigkeit, in der ein rechtsstaatliches Strafverfahren nicht gewährleistet war.


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