Strafrecht (Deutschland)

Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.

Das Strafrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, der sich im Lauf der Geschichte hinsichtlich seiner Methode und der ihm zugerechneten Rechtsnormen verselbständigt hat. Für rechtswidrig und schuldhaft begangene Taten sieht das Strafrecht Sanktionen vor, die über die Geldstrafe zur Freiheitsstrafe reichen. Fehlt trotz Erfüllung des Unrechtstatbestandes die Schuld, kann das Gericht zwar keine Strafe, aber eine Maßregel der Besserung und Sicherung verhängen.

Zum Strafrecht gehören alle Rechtsnormen, die die Voraussetzungen für das materielle Strafrecht, insbesondere geregelt im Strafgesetzbuch (StGB), und das Strafverfahrensrecht, insbesondere die Strafprozessordnung (StPO), regeln. Nach diesen Regeln sind Strafen oder Maßregeln zu verhängen und zu vollziehen (Strafvollzugsrecht).

Für jugendliche und heranwachsende Straftäter gelten dieselben Regeln hinsichtlich der Voraussetzungen der Strafbarkeit. Das Jugendstrafrecht nach dem Jugendgerichtsgesetz sieht aber aus erzieherischen Gründen andere Sanktionen als für Erwachsene vor. Beides trägt den Besonderheiten abweichenden Verhaltens in diesem Alter und der Verantwortung der staatlichen Gemeinschaft für junge Menschen Rechnung. Auch für Soldaten gelten besondere Regeln; auf sie wird das Wehrstrafgesetz angewendet.


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