Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten (Tat oder Unterlassen), das durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist. Grundsätzlich ist nur vorsätzliches Verhalten strafbar; fahrlässiges nur dann, wenn dies das einschlägige Gesetz explizit besagt (§ 15 StGB). In Deutschland wurden Straftaten bis 1974 unterteilt in Verbrechen, Vergehen und Übertretung.[1] Seit 1975 gibt es nur noch eine Zweiteilung von Straftaten in Verbrechen und Vergehen. Die ehemaligen Übertretungen werden seitdem entweder als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit[Anm 1] eingestuft.
Verbrechen und Vergehen sind in Deutschland gemäß § 12 StGB wie folgt definiert:[2]
Straftaten können auch nach unterschiedlichen Delikten aufgeteilt werden. Von der Straftat zu trennen ist die individuell zu beurteilende Strafbarkeit des Täters.
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