Straftat (Deutschland)

QS-Recht
Beteilige dich an der Diskussion!

Dieser Artikel wurde wegen formaler oder sachlicher Mängel in der Qualitätssicherung Recht der Redaktion Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Hilf mit, die inhaltlichen Mängel dieses Artikels zu beseitigen, und beteilige dich an der Diskussion! (+)

Eine Straftat ist ein rechtswidriges Verhalten (Tat oder Unterlassen), das durch den Gesetzgeber mit Strafe bedroht ist. Grundsätzlich ist nur vorsätzliches Verhalten strafbar; fahrlässiges nur dann, wenn dies das einschlägige Gesetz explizit besagt (§ 15 StGB). In Deutschland wurden Straftaten bis 1974 unterteilt in Verbrechen, Vergehen und Übertretung.[1] Seit 1975 gibt es nur noch eine Zweiteilung von Straftaten in Verbrechen und Vergehen. Die ehemaligen Übertretungen werden seitdem entweder als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit[Anm 1] eingestuft.

Verbrechen und Vergehen sind in Deutschland gemäß § 12 StGB wie folgt definiert:[2]

  • Verbrechen: Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder höher bedroht sind.
  • Vergehen: Alle anderen Straftaten; das heißt Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind.

Straftaten können auch nach unterschiedlichen Delikten aufgeteilt werden. Von der Straftat zu trennen ist die individuell zu beurteilende Strafbarkeit des Täters.

  1. Peter Schwacke: Recht der Ordnungswidrigkeiten. 4. Auflage. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2006, ISBN 978-3-555-01379-4, S. 1 (Google Books).
  2. Volker Krey: Deutsches Strafrecht Allgemeiner Teil. 3. Auflage. Band 1. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-17-020473-7, S. 59 (Google Books).


Referenzfehler: <ref>-Tags existieren für die Gruppe Anm, jedoch wurde kein dazugehöriges <references group="Anm" />-Tag gefunden.


© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search