Studienrat (Deutschland)

Lehrer
Laufbahn im Höheren Dienst
Amtsbezeichnung Besoldungs-
gruppe
Studienrat A 13 (Z)
Oberstudienrat A 14
Studiendirektor A 15
Oberstudiendirektor A 16
Leitender Oberstudiendirektor (nur Bayern) B 3

Studienrat (Abk. StR) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für einen Beamten im höheren Schuldienst bzw. in der Qualifikationsebene 4, der in der Besoldungsgruppe A 13 besoldet wird,[1] in der Regel als Lehrer an einem Gymnasium in Deutschland arbeitet und Schüler bis zum Abschluss der Sekundarstufe II unterrichtet. Im Ruhestand darf die Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „a. D.“ geführt werden. Es gibt Studienräte nicht nur an Gymnasien, sondern auch an Realschulen, an Mittelschulen (in Bayern)[2], an Gesamtschulen, an Sekundarschulen, an Förderschulen, an berufsbildenden Schulen, an Weiterbildungskollegs, an Grundschulen (in Bayern[2] und Sachsen[3]), an wissenschaftlichen Einrichtungen der Länder (z. B. Niedersachsen) an Landesbildungszentren, an Förderzentren und in mehreren Bundesländern auch den „Studienrat im Hochschuldienst“, der zum akademischen Mittelbau an Universitäten zählt. In der DDR gab es den Ehrentitel Studienrat für einen Lehrer.

Daneben gibt es verbeamtete Lehrer an kirchlichen Schulen mit der Bezeichnung „Studienrat im Kirchendienst“ oder kurz „StR i. K.“, die in einem Kirchenbeamtenverhältnis stehen, das dem Landesbeamtenrecht gleichgestellt ist.

Die Amtsbezeichnung im nächsten Beförderungsamt ist Oberstudienrat.

  1. www.oeffentlicher-dienst.info, abgerufen am 16. Mai 2011
  2. a b Landesbesoldungsgesetz Bayern
  3. https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/13872/44262.html

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