Synode (evangelische Kirchen)

Synode (griechisch Σύνοδος, synodos, „Versammlung“; Σύνοδία, synodia, „Reisegesellschaft, Karawane“ (z. T. auch als Synonym für „Familie“)) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten.

Tagung der Synode des Kirchenkreises Kiel (1977)

In den evangelischen Kirchen in Deutschland sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung. Für den Bereich einzelner Landeskirchen spricht man in der Regel von Landessynoden oder Kirchensynode (so in Hessen-Nassau), auf der Mittelebene von Dekanats- oder Kreissynoden. Im Bereich der kirchlichen Zusammenschlüsse, wie zum Beispiel der Evangelischen Kirche in Deutschland oder der Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands, ist eher von Gesamt- oder Generalsynoden die Rede.

Diese Synoden sind zuständig für die Gesetzgebung und Rechtsetzung innerhalb des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes. Außerdem nehmen sie das kirchliche Mitspracherecht wahr, das den Kirchen auf verschiedenen staatlichen Ebenen durch staatliche Gesetze oder Staatsverträge eingeräumt wird (so bei der Regelung des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen und dem Militärpfarrrecht).

Auch treffen Synoden gesamtkirchliche Entscheidungen und sind allein oder ergänzend zu den jeweiligen Bischöfen für die Formulierung der theologischen Leitlinien ihrer Kirche zuständig. In presbyterianischen, reformierten und unierten Kirchen sind die Möglichkeiten der Einflussnahme der Synode im Vergleich zu den lutherischen evangelischen Kirchen besonders stark ausgeprägt; sie stellen gewissermaßen einen elementaren Bestandteil des konfessionellen Selbstverständnisses dar.

Synode wird (veraltet) auch gebraucht für das Gebiet, für das das Kirchenparlament zuständig ist: den Kirchenkreis.[1]

  1. Als Beispiel: Reformationsjubiläum 1587 oder Synode Mülheim am Rhein

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