Terror (lateinisch terror „Schrecken“) bezeichnet die gezielte Ausübung von Angst und Schrecken von Menschenmassen oder Einzelpersonen durch kriminelle Taten, um ein individuelles Ziel zu erreichen. Laut Resolution 1566 des UN-Sicherheitsrates sind „terroristische Handlungen solche, die mit Tötungs- oder schwerer Körperverletzungsabsicht oder zur Geiselnahme und mit dem Zweck begangen werden, einen Zustand des Schreckens hervorzurufen, eine Bevölkerung einzuschüchtern oder etwa eine Regierung zu nötigen, und dabei von den relevanten Terrorismusabkommen erfasst werden“.[1]
Das Ausüben von Terror zur Erreichung politischer, religiöser, ideologischer oder wirtschaftlicher Ziele nennt man Terrorismus.
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