Tetraethylblei

Strukturformel
Strukturformel von Tetraethylblei
Allgemeines
Name Tetraethylblei
Andere Namen
  • Bleitetraethyl
  • Bleitetraäthyl
  • TEL
  • Bleitetraäthylen (veraltet)
  • Tetraethylplumban
Summenformel C8H20Pb
Kurzbeschreibung

farblose, leicht bewegliche, süßlich riechende, giftige Flüssigkeit[1]

Externe Identifikatoren/Datenbanken
CAS-Nummer 78-00-2
EG-Nummer 201-075-4
ECHA-InfoCard 100.000.979
PubChem 6511
ChemSpider 6265
Wikidata Q266210
Eigenschaften
Molare Masse 323,45 g·mol−1
Aggregatzustand

flüssig

Dichte

1,65 g·cm−3[2]

Schmelzpunkt

−136 °C[2]

Siedepunkt

200 °C (Zersetzung)[2]

Dampfdruck
Löslichkeit
  • nahezu unlöslich in Wasser[1]
  • gut in vielen organischen Lösungsmitteln[1]
Brechungsindex

1,519 (20 °C)[3]

Sicherheitshinweise
GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP),[4] ggf. erweitert[2]
Gefahrensymbol Gefahrensymbol Gefahrensymbol

Gefahr

H- und P-Sätze H: 300​‐​310​‐​330​‐​360Df​‐​373​‐​410
P: 201​‐​260​‐​264​‐​273​‐​280​‐​284[3]
Zulassungs­verfahren unter REACH

besonders besorgnis­erregend: fortpflanzungs­gefährdend (CMR)[5]; zulassungs­pflichtig[6]

MAK

0,05 mg·m−3 (berechnet als Blei)[2][7]

Toxikologische Daten

12,3 mg·kg−1 (LD50Ratteoral)[2]

Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen (0 °C, 1000 hPa). Brechungsindex: Na-D-Linie, 20 °C

Tetraethylblei (TEL, von englisch tetraethyl lead) ist eine bleiorganische Verbindung mit der Summenformel C8H20Pb (Konstitutionsformel (C2H5)4Pb), bei der vier Ethylgruppen tetraedrisch an einem zentralen Bleiatom gebunden sind. Es handelt sich um eine farblose, viskose Flüssigkeit mit einem angenehmen, süßen Geruch, die luft- und wasserstabil ist.

Der deutsche Chemiker Carl Löwig berichtete 1853 erstmals über die Herstellung von Tetraethylblei. Technische und kommerzielle Bedeutung erlangte es ab den 1920er-Jahren, als Thomas Midgley im Forschungslabor von General Motors seine Wirksamkeit als Antiklopfmittel für Motorenbenzin entdeckte. Die Standard Oil of New Jersey, die das Patent auf die Herstellung hatte, und General Motors, die das Anwendungspatent besaßen, gründeten daraufhin 1924 die Ethyl Corporation, die Tetraethylblei herstellte und vermarktete.

Tetraethylblei wirkt als Antiklopfmittel, da es die bei der Verbrennung von Kohlenwasserstoffen im Motor entstehenden Hydroperoxyl-Radikale abfängt und dadurch eine verzweigte Kettenreaktion inhibiert und so das Klopfen unterbindet. Aufgrund seines guten Preis-Wirksamkeits-Verhältnisses wurde es weltweit als Antiklopfmittel eingesetzt. Seine sekundäre Funktion bestand darin, die Abnutzung an Ventilen und Ventilsitzen in Motoren zu begrenzen.

Die Aufnahme von Tetraethylblei in den Körper kann durch Inhalation, über Hautresorption oder durch Verschlucken erfolgen. Es ist lipophil, giftig und bereits die Aufnahme von geringen Mengen führt zu einer schweren Bleivergiftung. Das letztlich toxische Molekül ist das Triethylblei-Ion, welches das Zentralnervensystem schädigt und eine toxische Psychose oder Lähmungen auslösen kann. Die bei der Verbrennung von Tetraethylblei im Motor entstehenden Bleioxid- und -halogenidpartikel werden mit dem Abgas ausgestoßen und mit der Atemluft aufgenommen. Sie schädigen ebenfalls das Nervensystem, insbesondere das von Kindern. Durch die Verwendung von Tetraethylblei im Benzin wurden allein in den Vereinigten Staaten zwischen seiner Einführung und dem Verbot mehrere Millionen Tonnen Blei emittiert.

Nachdem es anfangs bei der Herstellung von Tetraethylblei zu Vergiftungen und Todesfällen gekommen war, verbot der Surgeon General of the United States 1925 kurzzeitig seine Produktion und Anwendung. Ab den 1970er-Jahren schränkten die Vereinigten Staaten gemäß dem Clean Air Act die Verwendung von Tetraethylblei ein. Neben dem Schutz der Gesundheit sollte damit die Vergiftung von Drei-Wege-Katalysatoren vermieden werden. In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1976 der Bleigehalt im Benzin auf 0,15 Gramm pro Liter eingeschränkt, der Gesetzgeber verbot 1988 verbleites Normalbenzin in Deutschland. Das Verbot von verbleitem Superbenzin folgte 1996. Die Europäische Union und die Schweiz verboten verbleites Benzin am 1. Januar 2000.

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  3. a b Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Sigma.
  4. Nicht explizit in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) gelistet, fällt aber mit der angegebenen Kennzeichnung unter den Gruppeneintrag lead alkyls im Classification and Labelling Inventory der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), abgerufen am 1. Februar 2016. Hersteller bzw. Inverkehrbringer können die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung erweitern.
  5. Eintrag in der SVHC-Liste der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 14. April 2022.
  6. Eintrag im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 14. April 2022.
  7. Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag; kein Text angegeben für Einzelnachweis mit dem Namen Suva.

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