Toxoplasmose

Klassifikation nach ICD-10
B58 Toxoplasmose
B58.0+ Augenerkrankung durch Toxoplasmen
B58.1+ Hepatitis durch Toxoplasmen
B58.2+ Meningoenzephalitis durch Toxoplasmen
B58.3+ Toxoplasmose der Lunge
B58.8 Toxoplasmosen mit Beteiligung sonstiger Organe
B58.9 Toxoplasmose, nicht näher bezeichnet
K77.0* Leberkrankheiten bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
Hepatitis durch Toxoplasma gondii
H32.0* Chorioretinitis bei anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
G05.2* Enzephalitis, Myelitis und Enzephalomyelitis bei sonstigen anderenorts klassifizierten infektiösen und parasitären Krankheiten
J17.3 Pneumonie bei parasitären Krankheiten
ICD-10 online (WHO-Version 2019)

Die Toxoplasmose ist eine häufig auftretende Infektionskrankheit, die primär Katzen befällt. Der Erreger ist der protozooische Parasit und einzige Vertreter seiner Gattung Toxoplasma gondii, für den alle Arten von Katzen als Hauptwirte dienen. Nur selten ruft die Erkrankung bei Katzen klinische Erscheinungen wie Durchfall hervor. Lediglich bei der Erstinfektion scheiden Katzen große Mengen von Eiern (Oozysten) des Erregers aus, anschließend entwickeln sie eine zumeist lebenslange Immunität.

Als fakultativer Zwischenwirt für den Erreger dienen alle anderen Säugetiere, der Mensch wird dabei als Fehlwirt betrachtet. Auch beim Menschen können Krankheitserscheinungen auftreten, die Toxoplasmose ist also eine Zoonose. Zwischenwirte können sich entweder durch Aufnahme der versporten Oozysten von Katzen (z. B. bei der Gartenarbeit durch kontaminiertes Erdreich) oder über Entwicklungsstadien des Erregers in anderen Zwischenwirten (der Mensch vor allem über rohes Schweine- und Schaffleisch) anstecken. Auch die Infektion der Zwischenwirte ist zumeist ohne klinische Erscheinungen. Problematisch ist vor allem die Erstinfektion von Schwangeren, da der Erreger auf das Ungeborene übergehen und schwere Fruchtschäden verursachen kann, sowie die Infektion von Individuen mit einem gestörten Immunsystem.

Erstmals als Krankheit erkannt wurde die Toxoplasmose 1939. Die Übertragbarkeit des 1908 von Charles Nicolle und Louis Manceaux beim Nagetier Gundi[1] entdeckten Krankheitserregers[2] von Katzen auf Menschen wurde Mitte der 1960er Jahre von William M. Hutchison aufgeklärt, der dafür 1970 mit Jørgen C. Siim den Robert-Koch-Preis erhielt.

Die Toxoplasmose bei Haustieren unterliegt in Deutschland der Meldepflicht nach dem Tiergesundheitsgesetz.[3]

  1. Karl Wurm, A. M. Walter: Infektionskrankheiten. In: Ludwig Heilmeyer (Hrsg.): Lehrbuch der Inneren Medizin. Springer-Verlag, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1955; 2. Auflage ebenda 1961, S. 9–223, hier: S. 172–174, insbesondere S. 172.
  2. Werner Köhler: Infektionskrankheiten. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin / New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 667–671; hier: S. 671.
  3. Anlage zu § 1 der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten (TKrMeldpflV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Februar 2011 (BGBl. I S. 252), zuletzt geändert durch Artikel 381 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474)

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