Trizone

Die Besatzungszonen in Deutschland 1945
(die deutschen Ostgebiete wurden der Verwaltung Polens und der UdSSR unterstellt)
Trizone (blau)
Treffen für den Aufbau zuständiger Politiker in Hamburg 1949 (v. l. n. r.): Oberbaudirektor Meier-Ottens (Hamburg), Minister Wittstock (Niedersachsen), Minister Heinrich Zinnkann (Hessen), Minister Fritz Steinhoff (Nordrhein-Westfalen) und Stadtrat Walter Nicklitz (West-Berlin)

Die sogenannte Trizone (auch Westzone, scherzhaft „Trizonesien“[1][2]) ist ein Zusammenschluss der drei nach dem Zweiten Weltkrieg entstandenen westlichen Besatzungszonen. Bereits 1946 einigten sich die USA und Großbritannien darauf, im Alleingang die amerikanische und die britische Besatzungszone zum 1. Januar 1947 zur Bizone (offiziell: Vereinigtes Wirtschaftsgebiet) zu vereinigen, nachdem Frankreich und die Sowjetunion eine wirtschaftliche Vereinigung aller Besatzungszonen ablehnten. Da eine Verständigung mit der Sowjetunion über ein gemeinsames Vorgehen in der Deutschlandpolitik zunehmend unmöglich schien, gab Frankreich seine Abgrenzungspolitik zugunsten einer gemeinsamen Politik der Westalliierten auf. Anfang März 1948 einigten sich die drei Westalliierten auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz darauf, die französische Besatzungszone mit der Bizone zusammenzuschließen. Das Saarland wurde jedoch nicht miteinbezogen. Der formelle Zusammenschluss erfolgte erst ein Jahr später durch Unterzeichnung des Abkommens über eine Drei-Mächte-Kontrolle in Deutschland am 8. April 1949.[3] Damit wurde das Fundament für den zukünftigen deutschen Weststaat gelegt.

  1. Von ,Raskolnikoff‘ bis ‚Liebe 47‘. In: Salzburger Nachrichten. Herausgegeben von den amerikanischen Streitkräften für die österreichische Bevölkerung / Salzburger Nachrichten. Unabhängige demokratische Tageszeitung, 28. Mai 1949, S. 7 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/san
  2. Hamburg baut Wolkenkratzer. In: Allgemeine Bau-Zeitung. Fachblatt für die österreichischen Baumeister, Architekten, Maurermeister und Baugesellschaften / Allgemeine Bau-Zeitung. Fachblatt für die gesamte Bauwirtschaft, 12. Oktober 1949, S. 9 (online bei ANNO).Vorlage:ANNO/Wartung/alg
  3. Abkommen über eine Drei-Mächte-Kontrolle in Deutschland. In: Verordnungsblatt für die Britische Zone, Nr. 50 vom 7. September 1949, Hamburg, S. 413. Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek:urn:nbn:de:101:1-2013013020417

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