Verfahrensverschleppung

Als Verfahrensverschleppung, auch Prozessverschleppung, Trölerei,[1] wird die unnötige Verzögerung von Verfahren vor Behörden oder Gerichten oder durch Behörden bzw. Gerichte verstanden.

Verfahrensverschleppung ist eine absichtliche Handlung (Vorsatz auf die Verfahrensverschleppung gerichtet).

  1. Schweizerisch und liechtensteinisch; zu alemannisch trȫlen ‚wälzen, drehen‘; siehe Schweizerisches Idiotikon, Band XIV, Spalte 905 ff., Artikel trȫlen, Bedeutung 4a.

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