Als Verfahrensverschleppung, auch Prozessverschleppung, Trölerei,[1] wird die unnötige Verzögerung von Verfahren vor Behörden oder Gerichten oder durch Behörden bzw. Gerichte verstanden.
Verfahrensverschleppung ist eine absichtliche Handlung (Vorsatz auf die Verfahrensverschleppung gerichtet).
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