Verfassungsorgan

Verfassungsorgan (auch Oberstes Verfassungsorgan und bei Bundesstaaten auf Bundesebene Oberstes Bundesorgan[1][2]) wird u. a. im deutschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichten in der Staatsverfassung festgeschrieben sind und das überdies an der Gesamtwillensbildung des Staates mitwirkt.[3] Vom Verfassungsorgan zu unterscheiden ist die Person, die in ihm tätig wird (Organwalter).

  1. Christian Hillgruber, Christoph Goos: Verfassungsprozessrecht. 2., neu bearb. Auflage. C.F. Müller, Heidelberg 2006, ISBN 978-3-8114-8004-9, S. Rn. 337.
  2. Vgl. Bundesorgane auf lexexakt.de; analog dazu früher die „obersten Reichsorgane“.
  3. Hartmut Maurer: Staatsrecht I – Grundlagen, Verfassungsorgane, Staatsfunktionen. 5. Auflage. C.H. Beck, München 2007, S. 370.

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