Verordnung (Schweiz)

Eine Verordnung ist ein rechtsetzender Erlass, der auf Bundesebene der Bundesverfassung und den Bundesgesetzen untergeordnet ist (Normenhierarchie). Verordnungen halten eine generell-abstrakte Rechtsnormen fest. Das bedeutet, dass sie sich an eine unbestimmte Anzahl an Adressaten richten und nicht eine bestimmte Vielzahl von Sachverhalten betrifft. Das unterscheidet sie von Verfügungen. Verordnungen haben meistens die Funktion, eine Bestimmung in einem Gesetz detaillierter auszuführen und zu konkretisieren; selten stützen sie sich direkt auf die Verfassung. Verordnungen können von der Regierung (oder ihr untergeordneten Behörden), dem Parlament oder den Gerichten erlassen werden, wobei die meisten von der Regierung (Bundesrat, Kantonsregierung) stammen. Im Unterschied zu Verfassung und Gesetz ist eine Verordnung nicht dem Referendum (fakultatives, obligatorisches Referendum) unterstellt und somit der direktdemokratischen Kontrolle entzogen.


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