Die Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei (tschechisch: Vysídlení [‚Aussiedlung‘], odsun [‚Abschiebung‘] oder vyhnání [‚Vertreibung‘] Němců z Československa [‚der Deutschen aus der Tschechoslowakei‘]) betraf geschätzt etwa drei Millionen Deutsche aus der Tschechoslowakei in den Jahren 1945 und 1946, die ab Oktober 1938 die Deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hatten und damit formal Staatsbürger des Deutschen Reiches waren.
Diese Menschen deutscher Nationalität wurden ab Juni 1945 unter Androhung und Anwendung von Gewalt zum Verlassen ihrer Heimat gezwungen. Neben den Deutschböhmen und Deutschmährern im tschechischen Landesteil betraf das auch die Karpatendeutschen in der Slowakei, die bis dahin keine deutschen Staatsbürger gewesen waren. Von der Vertreibung ausgenommen waren neben den Antifaschisten alle unersetzlichen Facharbeiter und Ingenieure, die erst später nach der Übertragung ihres Wissens an tschechische Neusiedler ausgewiesen werden sollten. Die Machtübernahme der Kommunisten im Februar 1948 stoppte dieses Vorhaben.
Nach dem Beneš-Dekret 108 vom 25. Oktober 1945 wurde das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen (Immobilien und Vermögensrechte) der deutschen (und ungarischen) Einwohner konfisziert und unter staatliche Verwaltung gestellt.[1]
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