Veto

Ein Veto (lateinisch veto „ich verbiete“) ist das Einlegen eines Einspruches, das innerhalb eines formell definierten Rahmens geschieht und damit Entscheidungen aufschieben oder ganz blockieren kann.

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung war der Ausdruck bei den Römern aber noch nicht gebräuchlich; der lateinische Begriff dafür war intercessio („Dazwischentreten“) und war eine Rechtsfolge des ius intercedendi, welches in der Magistratur den Amtsträgern als Rechtsmittel zur Verfügung stand.

Der Begriff stammt erst aus der polnischen Verfassung des 17./18. Jahrhunderts (s. u.).

Das Vetorecht eröffnet in der Regel einer Minderheit die Möglichkeit, gegen den Willen einer Mehrheit ein Verfahren zu beenden, ein Gesetz oder eine Entscheidung zu verhindern.

Je nach der Dauer des dadurch erreichten Aufschubs unterscheidet man zwei Arten von Veto:

  • aufschiebendes Veto (auch suspensives Veto): Ein solches Veto verliert seine Wirkung, wenn dasselbe oder ein neu gewähltes Parlament den ursprünglichen Beschluss, eventuell mit einer qualifizierten Mehrheit, wiederholt, oder verschiebt nur das Inkrafttreten des Gesetzes.
  • absolutes Veto, wodurch ein Beschluss endgültig verhindert wird.

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