Volksentscheid

Befürworter und Gegner im Abstimmungskampf zu einem Volksentscheid in Berlin (2009)

Ein Volksentscheid (nur in Baden-Württemberg: Volksabstimmung) ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland. Er ist in Deutschland eine üblicherweise verbindliche, direktdemokratische Sachabstimmung des Wahlvolkes über eine politische Angelegenheit. Bei einem Volksentscheid entscheiden die stimmberechtigten Bürger unmittelbar über die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage (zum Beispiel eines Gesetzes). Volksentscheide gibt es in Deutschland in allen gesetzgebenden Gebietskörperschaften (also Bund und Länder), allerdings in unterschiedlicher Ausgestaltung. In aller Regel sind Volksentscheide in Deutschland verbindlich, es gibt jedoch einige wenige Ausnahmefälle hierzu. Laut Grundgesetz Artikel 20 äußert sich der Souverän in „Wahlen und Abstimmungen“, Volksentscheide sind damit eine der wesentlichen Säulen der politischen Willensbildung.

Der Ausdruck Volksentscheid wird in Deutschland häufig fälschlich synonym für Referendum und Volksabstimmung verwendet. Direktdemokratische Abstimmungen in Gebietskörperschaften ohne Gesetzgebungskompetenz (Kommunen und Landkreise) werden üblicherweise als Bürgerentscheid bezeichnet.


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