Der Volksgerichtshof (VGH) wurde am 24. April 1934 als Sondergericht zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat gegen den NS-Staat eingerichtet. 1936 wurde der Volksgerichtshof ein ordentliches Gericht. Seinen Sitz hatte er zunächst im Gebäude des früheren Preußischen Landtags und später im ehemaligen Wilhelms-Gymnasium in Berlin, Bellevuestraße 3. Von August 1944 bis Januar 1945 tagte der Volksgerichtshof auch im Plenarsaal des Kammergerichts Berlin, Elßholzstraße 30–33. Hier fanden die Schauprozesse gegen die Männer und Frauen des 20. Juli 1944 statt. Keiner der beteiligten Richter und Staatsanwälte wurde nach 1945 von einem bundesdeutschen Gericht rechtskräftig verurteilt.[1]
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