Volksgerichtshof

Der Volksgerichtshof (VGH) wurde am 24. April 1934 als Sondergericht zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat gegen den NS-Staat eingerichtet. 1936 wurde der Volksgerichtshof ein ordentliches Gericht. Seinen Sitz hatte er zunächst im Gebäude des früheren Preußischen Landtags und später im ehemaligen Wilhelms-Gymnasium in Berlin, Bellevuestraße 3. Von August 1944 bis Januar 1945 tagte der Volksgerichtshof auch im Plenarsaal des Kammergerichts Berlin, Elßholzstraße 30–33. Hier fanden die Schauprozesse gegen die Männer und Frauen des 20. Juli 1944 statt. Keiner der beteiligten Richter und Staatsanwälte wurde nach 1945 von einem bundesdeutschen Gericht rechtskräftig verurteilt.[1]

Verkündung des Urteils gegen die Mitglieder des Kreisauer Kreises am 6. August 1944 durch Roland Freisler, den Präsidenten des Volksgerichtshofes, im umgestalteten Festsaal des Kammergerichts in Berlin
  1. Justizsenator Ehrhart Körting und Staatssekretär Detlef Borrmann: Drei Gedenktafeln im Kammergericht Berlin. In: Berlin.de. Senat von Berlin, 29. Dezember 1998, abgerufen am 20. Januar 2025.

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