Volksgesetzgebung

Der Begriff Volksgesetzgebung bezeichnet ein Gesetzgebungsverfahren mit dem Gesetze unmittelbar durch das Wahlvolk erlassen, geändert oder revidiert werden. In einer ausschließlich direkten Demokratie ist dies der übliche Weg der Gesetzgebung. In einem demokratischen System mit Repräsentation (z. B. repräsentative Demokratie, halbdirekte Demokratie) kann die Volksgesetzgebung durch einzelne Instrumente der direkten Demokratie punktuell und ergänzend zur ansonsten mittelbaren Gesetzgebung hinzutreten. Da die weit überwiegende Zahl der Demokratien weltweit grundsätzlich repräsentativ ausgestaltet sind, ist die Volksgesetzgebung – sofern vorhanden – in aller Regel in der Form ergänzender, direktdemokratischer Instrumente anzutreffen. Zur Ausübung der Volksgesetzgebung ist ein formalisiertes, gesetzlich fixiertes Volksgesetzgebungsverfahren notwendig, das deren fairen Verlauf gemäß den Grundsätzen einer Freien Wahl regelt.


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