Vorsitzender des Staatsrats

Vorsitzender des Staatsrates
Standarte des Staatsratsvorsitzenden
Amtssitz Schloss Schönhausen (bis 1964) bzw.
Staatsratsgebäude in Berlin
Amtszeit 4 Jahre bzw.
5 Jahre (ab 1974)
(Wiederwahl möglich)
Vorläufer Präsident der Republik
Stellvertreter Stv. Staatsratsvorsitzender
Schaffung des Amtes 1960
Auflösung des Amtes 1990

Das Amt des Vorsitzenden des Staatsrats oder Staatsratsvorsitzenden der Deutschen Demokratischen Republik wurde im Jahre 1960 anstelle des bisherigen Amtes des Präsidenten der DDR geschaffen, das seit 1949 bis dahin von Wilhelm Pieck bekleidet worden war. Verfassungsrechtlich galt zwar der Staatsrat der DDR als kollektives Staatsoberhaupt, in der Praxis wurde jedoch der Staatsratsvorsitzende als faktisches Staatsoberhaupt angesehen.

Laut Artikel 67 der Verfassung der DDR wurden der Vorsitzende, die Stellvertreter des Vorsitzenden, die Mitglieder und der Sekretär des Staatsrates von der Volkskammer auf ihrer ersten Tagung nach der Neuwahl für vier Jahre, ab 1974 für fünf Jahre gewählt.[1]

Als Staatsratsvorsitzender der DDR betrug der Mitgliedsbeitrag bei der SED 350 DDR-Mark bei einer Aufwandsentschädigung von 5000 DDR-Mark (1989).[2]

  1. documentArchiv.de - DDR-Verfassung (06.04.1968/14.10.1974). Abgerufen am 31. Juli 2023.
  2. Egon Krenz - Zeugen des Jahrhunderts(English sub - 2017). Abgerufen am 31. Juli 2023 (deutsch).

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