Waffen-SS

Waffen-SS

Aktiv 1940–1945
Staat Deutsches Reich NS Deutsches Reich
Streitkräfte Waffen-SS
Teilstreitkraft Landstreitkräfte, dem Oberkommando des Heeres (OKH) unterstellt
Truppengattung Panzer, Panzergrenadiere, Infanterie, Gebirgsjäger, Kavallerie, Fallschirmjäger, Artillerie und sogenannte SS-Sonderverbände/SS-Jagdverbände
Gliederung 38 Divisionen
Stärke 915.000 Mann (Gesamtstärke bis 1945)
Motto Meine Ehre heißt Treue
Farben siehe Waffenfarben (Waffen-SS)
Schlachten Zweiter Weltkrieg
Waffen-SS
Oberkommando SS-Führungshauptamt, Berlin
Reichsführer SS Heinrich Himmler
(1929–1945)
Ehemalige
Kommandeure
Insignien
doppelte Siegrune
Waffen-SS-Division „Das Reich“ (Sowjetunion 1942)

Waffen-SS war ab Ende 1939 die Bezeichnung für die schon früher aufgestellten militärischen Verbände der nationalsozialistischen Parteitruppe SS. Ab Mitte 1940 war sie organisatorisch eigenständig und unterstand dem direkten Oberbefehl des Reichsführers SS Heinrich Himmler. Ihr gehörten sowohl Kampfverbände als auch die Wachmannschaften der Konzentrationslager an, die Wachmannschaften wurden jedoch ausschließlich von den Totenkopf-Wachsturmbannen und den SS-Totenkopfstandarten gestellt. Letztere wurden 1941 in die Waffen-SS überführt, wobei die meisten Standarten als reguläre SS-Infanterie-Regimenter in SS-Divisionen eingegliedert wurden. Nur noch den drei Regimentern der späteren 3. SS-Panzer-Division „Totenkopf“ und den Wachverbänden der Konzentrationslager war es erlaubt, den Kragenspiegel mit dem Totenkopf zu tragen. Es gab einen regen Personalaustausch zwischen den die KZ bewachenden Totenkopfverbänden, der „Totenkopf“-Division, und weiteren Verbänden der Waffen-SS.[1]

Ihre Kampfverbände wurden im Zweiten Weltkrieg dem Oberbefehl der Wehrmacht unterstellt, kämpften an der Front und wurden zur Sicherung der okkupierten Gebiete gegen Widerstandskämpfer eingesetzt. Aufgrund ihrer Beteiligung am Holocaust, am Porajmos und an zahlreichen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die zivile Bevölkerung wurde sie 1946 vom Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg zur verbrecherischen Organisation erklärt. In Deutschland sind die Verbreitung von Propagandamaterial und die Verwendung von Kennzeichen der SS strafbar (§§ 86 und 86a StGB).

  1. Hans Buchheim: Anatomie des SS-Staats. Bd. 1: Die SS – Das Herrschaftsinstrument. Befehl und Gehorsam. München 1967, S. 179.

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