Wehrpflicht in Deutschland

Die Wehrpflicht in Deutschland bezeichnet die gesetzliche Pflicht männlicher deutscher Staatsbürger zur Ableistung von Wehrdienst in den Streitkräften der Bundesrepublik Deutschland. Die Einberufung zum Grundwehrdienst nach § 5 des Wehrpflichtgesetzes wurde zum 1. Juli 2011 ausgesetzt. Seitdem ist die Wehrpflicht auf den (bisher nie eingetretenen) Spannungs- und Verteidigungsfall beschränkt.[1]

  1. Wehränderungsgesetz 2011, Art. 1, Abs. 1a und 2

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