Werturteil

Ein Werturteil drückt positive oder negative Auszeichnung aus, die in der Stellungnahme einer Person bezüglich eines mehr oder minder genau bestimmten Objekts enthalten ist.[1] Sie geht häufig einher mit der mehr oder minder ausdrücklichen Erwartung und/oder Aufforderung an Dritte, dieselbe Wertung als hinreichend gerechtfertigte mitzuvollziehen.

  1. „Die Auszeichnung, die durch ein Wertbegriffsprädikat einem Gegenstand verliehen wird, beruht darauf und bezieht sich darauf, daß er dadurch in seinem Verhältnis zu unserer Stellungnahme charakterisiert wird.“ (Viktor Kraft: Wertbegriffe und Werturteile. Aus: Ders.: Die Grundlagen einer wissenschaftlichen Wertlehre. 2. Auflage. Springer, Wien 1951. In: Hans Albert, Ernst Topitsch (Hrsg.): Werturteilsstreit. Wissenschaftl. Buchgesellschaft Darmstadt 1971, ISBN 3-534-04161-5, S. 50.)

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